Forderung 10:
Ein fairer Finanzierungsschlüssel für die Polizeileistungen
Die Kantonspolizei Zürich wird bislang vorab aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Die Gemeinden und Städte kommen ganz unterschiedlich in den Genuss der Sicherheitsleistungen der Kantonspolizei. Hier soll mehr Gerechtigkeit geschaffen werden.

Die Gemeinden / Städte sollen den Kanton für die effektiv anfallenden kantonalen Polizeileistungen entschädigen, wie sie in den Mehrjahresleistungsvereinbarungen festgeschrieben sind (
vgl. Forderung 3). Die Kantonspolizei weist pro Leistung und pro Gemeinde aufgrund einer Kostenrechnung die effektiv anfallenden Kosten nach. Kantonspolizeiliche Reservekapazitäten trägt die Kantonspolizei aus allgemeinen Steuermitteln und dürfen den Gemeinden nicht weiterverrechnet werden. Für Gemeinden / Städte der polizeilichen Versorgungsstufen III und IV, die zentralörtliche Polizeileistungen erbringen, bleibt der kantonale Lastenausgleich bzw. der Steuerfussausgleich vorbehalten. Die Ausrichtung dieser Finanzbeiträge für Polizeileistungen soll durch die kantonale Direktion der Justiz und des Innern erfolgen.
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