Forderung 5:
Hoheitliche polizeiliche Aufgaben sind Staatsaufgaben
Mittlerweile sind in fast einem Viertel der 171 Gemeinden des Kantons Zürich, vorab in den ländlich strukturierten Gemeinden, private Organisationen mit polizeilichen Aufgaben betraut (Grafik). Der Tendenz zu immer mehr Privatpolizeien ist entgegenzuwirken, weil die öffentliche Sicherheit und die damit verbundenen polizeilichen Aufgaben Kernaufgaben des Staates sind (vgl. auch Entwurf zum neuen Polizeiorganisationsgesetz – Erläuternder Bericht vom 12.4.2000). Hoheitliche polizeiliche Aufgaben sind originäre Gemeinde- und Kantonsaufgaben! Der Kanton fördert mit geeigneten Massnahmen zusätzliche Gemeindepolizeien bzw. Polizeiverbünde; mit der Festlegung von entsprechenden Standards (vgl. vorangehende Forderung 4) wird eine hohe Qualität der polizeilichen Versorgung sichergestellt.

Die Tendenz zu immer mehr privatpolizeilichen Organisationen unterminiert nach Meinung der IG PV die hohen Sicherheitsstandards, die kommunale, städtische und kantonale Polizeiorgane erfüllen und in Zukunft noch erhöhen müssen. Nur diese garantieren letztlich Standards in der Selektion der Mitarbeitenden, Aus- und Weiterbildung und die Qualitätssicherung.
nächste :: vorhergehende Forderung: 1 :: 2 :: 3 :: 4 :: 5 :: 6 :: 7 :: 8 :: 9 :: 10