Forderung 6:
Schaffung einer Zürcher Polizeifachschule für Gemeinde- und Stadtpolizeien
Gemeinsam soll von den Gemeinden und Städten des Kantons Zürich eine Polizeifachschule getragen werden, die sich auf die Örtlichkeiten und die Schulstrukturen der heutigen Polizeischulen der Städte Zürich und Winterthur abstützen kann (womit eine kostengünstige Lösung sichergestellt wird) bzw. welche die geplanten Ausbildungsinfrastrukturen nutzen kann (z.B. Ausbildungszentrum Leutschenbach in der Stadt Zürich). Im Trägerrat können neben einer Deputation der Zürcher Gemeinden auch der Kanton und weitere Institutionen vertreten sein, um die Ausbildungsziele mit der Polizeischule der Kantonspolizei Zürich möglichst optimal abzustimmen. Die gemeinsam von den beteiligten Gemeinden definierten Aus- und Weiterbildungsstandards richten sich in bezug auf Ausbildungsdauer, Unterrichts- und Lektionenumfang nach den vier Polizeiversorgungsstufen und gehen über die vom Schweizerischen Polizeiinstitut festgelegten Mindeststandards hinaus. Die Grundausbildung für die Gemeinde- und Stadtpolizistinnen und –polizisten beträgt minimal 1 Jahr (Versorgungsstufe II) und maximal 2 Jahre (Versorgungsstufe III und IV).
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