Forderung 1:
Polizeireform «von unten» notwendig
Eine umfassende Neuausrichtung des Polizeiwesens im Kanton Zürich ist notwendig. Diese Neuausrichtung muss sich aber an den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Anstatt die lokal verankerten Gemeinde- und Stadtpolizeien – wie im Entwurf des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) vom 12. April 2000 vorgesehen – in ihren Möglichkeiten einzuschränken und dadurch abzuwerten, fordert die IGPV eine neue, bevölkerungsnahe Polizei, quasi eine Reform «von unten» (s. Grafik).
Mit einer zentralen Steuerung (vgl. Entwurf POG) und mit dem Anspruch, dass die örtlichen Polizeikräfte in ihrer Autonomie eingeschränkt werden, lassen sich im Kanton Zürich keine Mehrheiten finden, wie auch die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zum POG und die Volksabstimmung zur Einheitspolizei vom 2. Dezember 2001 deutlich machten.
Deshalb soll neu in enger Kooperation mit der lokalen Bevölkerung und unter konsequenter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen der lokal verankerten Polizeibehörde und den Sicherheitsbedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner eine bevölkerungsnahe Polizeiorganisation realisiert werden.
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