Forderung 3:
Mehrjahresleistungsvereinbarungen (Kontrakte) Gemeinde - Kanton zur Festlegung der polizeilichen Leistungen
Entsprechend dem 4-Stufen-Modell der Polizeiversorgung gibt es vier Standardkontrakte, welche in abgestufter Form die Leistungen der Gemeinde-/Stadtpolizeien und die des kantonalen Polizeikorps festlegen (z.B. Stufe I: Anzahl Patrouillen / Streifen pro Tag, Interventionszeiten pro Deliktart etc.). Zur genauen Definition der bereitzustellenden Polizeileistungen durch das Gemeinde-/Stadtpolizeikorps und das kantonale Polizeikorps ist zwischen jeder Gemeinde/Stadt des Kantons Zürich und dem Kanton ein entsprechender Kontrakt abzuschliessen. Die Leistungsvereinbarung soll eine Mindestlaufzeit von 6 Jahren bei einer Kündigungsfrist von 2 Jahren umfassen, um eine realistische Planung des Personalbestandes sicherstellen zu können. Mit derart stufengerecht ausgestalteten Leistungsvereinbarungen kann den Sicherheitsbedürfnissen der lokalen Bevölkerung angepasst und flexibel begegnet werden.
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