Forderung 4:
Polizeiliche Qualitätssicherung
Die Gemeinden und der Kanton legen im gemeinsamen Einvernehmen für jede der vier Versorgungsstufen Mindeststandards fest, welche die Gemeinde- bzw. Stadtpolizeien und die Kantonspolizei erfüllen müssen. Mit der Festlegung von entsprechenden Standards werden Gemeindepolizeien gefördert und eine hohe Qualität der polizeilichen Versorgung sichergestellt. Die Qualität der Arbeit der einzelnen Polizeikorps soll durch ein unabhängiges tripartites Fachgremium regelmässig evaluiert werden. Diesem Fachgremium gehören Vertreter der kantonalen Justiz, der Kantonspolizei sowie der Gemeinden/Städte an. Diese interdisziplinär zusammengesetzten Fachgremien sollen die einzelnen kommunalen Polizeikorps alle drei Jahre besuchen und deren Geschäftsberichte prüfen. Vorab erfolgt durch die Gemeinde- bzw. Stadtpolizeien eine Selbstbeurteilung. Auf Basis dieser Selbstbeurteilung evaluiert das Fachgremium den Qualitätsstand und unterbreitet Entwicklungs- und Verbesserungsvorschläge. Ziel ist ein«Lernen von den Besten», indem das Fachgremium die entsprechenden Bestleistungen in der Zürcherischen Polizeiarbeit konsequent in die Verbesserungsvorschläge integriert.
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