Forderung 9:
Ein ganzheitliches Polizeigesetz statt eine Vielzahl von Detailgesetzen
Anstatt eine Vielzahl von Gesetzesvorschriften (z.B. Polizeiorganisationsgesetz, Gesetz betreffend das Kantonspolizeikorps, Gesetz zur Einheitskriminalpolizei) dem Souverän vorzulegen, sind die grundlegenden Normen für die polizeiliche Versorgung in den Gemeinden / Städten und im Kanton Zürich grundsätzlich in einem einzigen, ganzheitlich strukturierten Gesetz zu regeln. Der Aufbau eines solchen Polizeigesetzes (vgl. kantonsrätliche Motion Nr. 357/1998 betreffend Schaffung eines Polizeigesetzes - pdf 4Kb) soll im Detail so ausgestaltet sein, dass die in diesem Papier aufgeführten Erfordernisse erfüllt werden können.
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