Anstatt eine Vielzahl von Gesetzesvorschriften (z.B. Polizeiorganisationsgesetz, Gesetz betreffend das Kantonspolizeikorps, Gesetz zur Einheitskriminalpolizei) dem Souverän vorzulegen, sind die grundlegenden Normen für die polizeiliche Versorgung in den Gemeinden / Städten und im Kanton Zürich grundsätzlich in einem einzigen, ganzheitlich strukturierten Gesetz zu regeln. Der Aufbau eines solchen Polizeigesetzes (vgl. kantonsrätliche Motion Nr. 357/1998 betreffend Schaffung eines Polizeigesetzes - pdf 4Kb) soll im Detail so ausgestaltet sein, dass die in diesem Papier aufgeführten Erfordernisse erfüllt werden können. |