Forderung 2:
Realisierung des 4-Stufen-Versorgungsmodells
Grundlage für eine bevölkerungsnahe Polizeiarbeit ist ein abgestuftes polizeiliches Versorgungsmodell, das sich an den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung, den polizeilichen Notwendigkeiten und der Finanzkraft der Städte und Gemeinden ausrichtet, um eine wirksame und effiziente Verbrechensbekämpfung zu gewährleisten. Dem 4-Stufen-Modell liegt explizit die bedürfnisorientierte Sichtweise der Gemeinden zugrunde. Aus diesem Grund können sie auch Verbünde eingehen und Kontrakte abschliessen. Der Kanton soll mit entsprechenden Rahmenbedingungen diese bürgernahe Polizeiarbeit fördern.
In Stufe I verfügt die Gemeinde über kein eigenes Polizeikorps, und sie ist auch nicht durch einen Zusammenarbeitsvertrag im polizeilichen Bereich mit einer anderen Gemeinde verbunden. Die polizeilichen Leistungen auf Gemeindestufe werden im Rahmen eines Kontrakts vollumfänglich durch die Kantonspolizei Zürich wahrgenommen.
In Stufe II verfügt die Gemeinde über ein eigenes Korps oder hat einen Zusammenarbeitsvertrag im polizeilichen Bereich mit einer anderen Gemeinde (Polizeiverbund) abgeschlossen. Das kommunale Korps, vorab in Uniform, ist für die Grundversorgung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (z.B. Bekämpfung Kleinkriminalität, Bearbeitung ruhender und fliessender Verkehr, Gewerbe- und Verwaltungspolizei) verantwortlich. Spezialisierte polizeiliche Dienste werden durch die Kantonspolizei Zürich wahrgenommen.
In Stufe III hat die Gemeinde / Stadt ein eigenes Korps, das zusätzlich zur Stufe II über zivile Polizeikräfte und umfassende verkehrspolizeiliche Kompetenzen verfügt sowie eigene Spezialkräfte für Interventionen bei besonderen Ereignissen einsetzen kann. Die Leistungen der Kantonspolizei beschränken sich primär auf vertiefte und ergänzende kriminalpolizeiliche Tätigkeiten und auf die Unterstützung der örtlichen Polizei bei grösseren Ereignissen.
In Stufe IV verfügt die Zentrums- oder Grosstadt über ein eigenes Korps, das grundsätzlich sämtliche polizeilichen Leistungen abdeckt (Grundversorgung, Spezialdienste, Prävention). Die Leistungen der Kantonspolizei beschränken sich auf komplexe, überörtliche kriminalpolizeiliche Tätigkeiten (z.B. organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität – vgl. für Zürich die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung zwischen Stadtpolizei und Kantonspolizei Zürich).
Dieses 4-Stufen-Modell der polizeilichen Versorgung mit der klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen Gemeinde-/Stadtpolizeikorps und Kantonspolizei führt zu einer noch bürgernäheren Polizeiarbeit und erlaubt der Kantonspolizei, ihre Kräfte auf vertraglich genau festgelegte polizeiliche Aufgaben zu konzentrieren.
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